Baugesuch in der Romandie : EN-VD, CAMAC und OCEN verständlich erklärt

Wer in der Deutschschweiz ein Baugesuch eingereicht hat, kennt das Prinzip : Gesuch an die Gemeinde, Energienachweis in die Beilagen, Zirkulation an die Fachstellen. In der Romandie gilt dieselbe Logik – mit anderen Trägern, anderen Formularen und anderen Schwellenwerten. Diese Seite erklärt das energetische Baugesuch in Waadt und Genf so, wie wir es einem Planungsteam aus Zürich am Telefon erklären.

Zwei Kantone, zwei Verfahren

Im Kanton Waadt ist der energetische Nachweis ein Formularsatz : ein Hauptformular EN-VD und Beilagen je nach betroffenem Bereich. In Genf ist er ein Dokument : ein Gebäude-Energiekonzept, das die Wahl der Wärmeerzeugung begründet. Wer die beiden verwechselt, liefert das falsche Dossier – der häufigste Startfehler über die Kantonsgrenze hinweg.

Kanton Waadt : die CAMAC, die Formulare EN-VD und was dahinter steckt

Jedes Waadtländer Baugesuch läuft über die Centrale des autorisations en matière de construction (CAMAC), die kantonale Zentralstelle. Sie bündelt die Stellungnahmen der kantonalen Dienste und erteilt die kantonalen Spezialbewilligungen ; die Baubewilligung selbst erteilt die Gemeinde. Eingereicht wird elektronisch, durch eine qualifizierte Fachperson – in der Regel den Architekten oder den Gebäudetechnik-Ingenieur.

Das Hauptformular und seine Beilagen

Formular Offizieller Titel Wann es nötig ist
EN-VD Justificatif des mesures énergétiques Immer, mit jedem Baugesuch
EN-VD-2a Isolation – Performances ponctuelles Hülle Bauteil für Bauteil (U-Werte)
EN-VD-2b Isolation – Performance globale Neubau, beheizte Erweiterung, umfassende Sanierung, Minergie : Nachweis nach SIA 380/1
EN-VD-3 Chauffage et eau chaude sanitaire Neue Wärme- oder Warmwassererzeugung, bewilligungspflichtiger Heizungsersatz
EN-VD-4 Installations de ventilation Neue oder geänderte Lüftung
EN-VD-5 Refroidissement, (dés)humidification, sauna Kälte, klimatisierter Weinkeller, Innenpool, Sauna
EN-VD-72 Part d'énergie renouvelable Erneuerbarer Mindestanteil, insbesondere im Neubau
EN-VD-10 / -11 Freiluftheizung / Schwimmbäder Beheizte Terrassen und Aussenbecken
EN-VD-15 Grossverbraucher Grössere Industrie- und Dienstleistungsstandorte

Der Kanton weist selbst darauf hin, dass EN-VD-5 und EN-VD-72 am schwierigsten auszufüllen sind. Genau dort sehen wir die meisten Fehler in Dossiers, die ohne Ingenieur eingereicht wurden. Massgebend ist die Fassung am Tag der Einreichung, nie eine archivierte Kopie.

Die Nachweise hinter den Formularen

Ein Formular ist nur eine Zusammenfassung. Erwartet werden die Berechnungen : der Heizwärmebedarf nach SIA 380/1 – im Kanton Waadt gilt für den Nachweis die Ausgabe 2009, gerechnet mit einer zertifizierten Software –, die U-Werte der betroffenen Bauteile mit Schichtaufbau, die Energiepläne mit beheiztem Perimeter und Energiebezugsfläche, das Prinzipschema der Wärme- und Warmwassererzeugung mit Leistungen, bei einer Lüftung die Luftmengen pro Raum, bei einer Aussen-Wärmepumpe der Lärmnachweis.

Wir erstellen alles aus einem einzigen Rechenmodell. Identische Zahlen in allen Dokumenten sind der beste Schutz gegen einen Rückweis – oft genügt eine Energiebezugsfläche, die zwischen Nachweis, Formular und Architekturplan um zwei Quadratmeter abweicht.

Die Schwelle der umfassenden Sanierung : 50 Prozent des ECA-Werts

Diese Regel überrascht Deutschschweizer Bauherrschaften am häufigsten. Übersteigen die Arbeiten der Kostengruppe CFC 2 – das Waadtländer Pendant zum BKP 2 « Gebäude » – die Hälfte des ECA-Werts, also des Werts der kantonalen Waadtländer Gebäudeversicherung, gilt das Vorhaben als umfassende Sanierung nach Artikel 2 Buchstabe i RLVLEne. Die Folge steht in Artikel 19a : Die Gebäudehülle muss nach SIA 380/1 in Übereinstimmung gebracht werden, und zwar über die Gesamtleistung – also mit einem vollständigen Wärmebedarfsnachweis, nicht mit einzelnen U-Werten.

Eine etappierte Sanierung, deren Etappen zusammengezählt diese Schwelle überschreiten, löst damit Anforderungen aus, die keine Etappe einzeln ausgelöst hätte. Wir prüfen die Schwelle vor der Aufteilung der Bauetappen, nicht danach.

Wärmepumpe im Bestand : Befreiung, Meldung oder Bewilligung

Der Ersatz einer Heizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Bestand braucht im Kanton Waadt nicht immer eine öffentliche Auflage. Nach Artikel 68c RLATC kann eine Aussen-Wärmepumpe unter Bedingungen von der Bewilligungspflicht befreit und der Gemeinde einfach gemeldet werden ; der Kanton stellt dazu ein Meldeformular, ein Merkblatt und eine FAQ bereit. Im Zweifelsfall entscheidet die Gemeinde.

Was ein Projekt meistens doch in die Bewilligungspflicht kippt, ist der Lärm. Seit dem 1. November 2024 ist für die vereinfachte Beurteilung der Schallleistungspegel des Geräts bei 2 °C Aussentemperatur massgebend ; das Meldeformular wurde im Februar 2025 angepasst. Grundlage sind Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung und die Vollzugshilfe 6.21 von Cercle Bruit vom 1. Februar 2025.

Massgebend ist die Nacht : Der Planungswert liegt 10 dB tiefer als am Tag, also 45 dB(A) in Empfindlichkeitsstufe II und 50 dB(A) in Stufe III, gemessen in der Mitte des offenen Fensters des nächstgelegenen lärmempfindlichen Raums beim Nachbarn. Eine einspringende Fassadenecke kostet 6 dB. Offizieller Nachweis ist das Formular LN-1a. Wir füllen es mit den Herstellerdaten bei 2 °C und sehen bei Bedarf eine Schallhaube (rund −3 dB), einen Nachtmodus (−5 dB) oder eine Schallschutzwand (−6 dB) vor – im Konzept, nicht nach der ersten Nachbarreaktion.

Und eine Änderung, die man in der Deutschschweiz oft anders in Erinnerung hat : Die Höhengrenze von 1'000 m besteht im Kanton Waadt seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr. Argumentiert wird über reale Effizienz und Lärm, nicht über ein Verbot.

Lüftung : die Schwelle von 1'000 m³/h

Nach Artikel 35 RLVLEne braucht eine Anlage ab 1'000 m³/h Abluft pro Gebäude eine Bewilligung der kantonalen Fachstelle. Über 1'000 m³/h und 500 Betriebsstunden pro Jahr sind Wärmerückgewinnung und kontrollierte Frischluftzufuhr Pflicht ; jede Komfortlüftung braucht eine leistungsfähige Rückgewinnung. Bemessungsgrundlage für Wohnbauten ist SIA 382/5:2021 : 30 m³/h Zuluft pro Raum (Tabelle 2, Ziffer 5.2.4.2), 0 für Räume in der Durchströmungszone ; abluftseitig mindestens 50 m³/h je Nutzungseinheit im Dauerbetrieb, mit Werten pro Raum je nach Betriebsart – Dauerbetrieb oder Ein-Aus-Schaltung (Tabelle 3, Ziffer 5.2.5.1). Der Infiltrationsfaktor – 1,3 im Neubau, 1,5 in der Sanierung bei unbekannter Luftdurchlässigkeit – beaufschlagt die Abluft, nicht die Zuluft (Ziffer 5.4.2.1.2). Für Büros, Restaurants und Parkings gilt stattdessen SIA 382/1. Ein Dossier, das die Lüftung als « natürlich » deklariert, während die Pläne Abluftventilatoren zeigen, kommt zurück.

Kanton Genf : OCEN, Energiekonzept und IDC

In Genf verlangt das kantonale Energieamt OCEN für bewilligungspflichtige Projekte ab kantonalen Schwellen ein Gebäude-Energiekonzept : kein Formularsatz, sondern ein argumentiertes technisches Dokument – Bedarf, geprüfte Varianten, gewählte Wärmeerzeugung, erneuerbarer Anteil. Bestehende Bauten werden über den Wärmeverbrauchsindex IDC verfolgt, mit Sanierungspflichten für die grössten Verbraucher. In mehreren Quartieren steht das hydrothermische Netz GeniLac zur Verfügung, was die Variantenwahl verändert.

Die Schwellen ändern sich ; wir prüfen sie bei jeder Einreichung auf ge.ch. Details auf der französischen Seite Energiekonzept OCEN.

Was dem Deutschschweizer Verfahren entspricht

Deutschschweiz Kanton Waadt Kanton Genf
Baugesuch bei der Gemeinde, Zirkulation an kantonale Stellen Zirkulation über die CAMAC, elektronische Einreichung durch eine Fachperson Bewilligungsgesuch mit Energiekonzept
Energienachweis nach kantonalem Recht, MuKEn als Vorlage Formular EN-VD und Beilagen nach RLVLEne Gebäude-Energiekonzept des OCEN
Systemnachweis / Einzelbauteilnachweis EN-VD-2b (SIA 380/1) / EN-VD-2a (U-Werte) im Konzept integriert
GEAK, GEAK Plus CECB, CECB Plus – GEAK, in der Romandie CECB genannt CECB, CECB Plus
Gebäudeversicherungswert als Bezugsgrösse ECA-Wert, Schwelle 50 % der Arbeiten CFC 2 eigene Regeln
Verbrauchskennzahl, Betriebsoptimierung Meldepflicht Elektroheizungen, Frist 1. Januar 2033 IDC mit Sanierungspflicht
Kantonales Förderprogramm Programm Gebäude, Gesuch vor Baubeginn Genfer Förderprogramm

MuKEn – auf Französisch MoPEC – sind in der Romandie nur Modellvorschriften. Verbindlich ist das kantonale Recht ; Übereinstimmungen mit dem Kanton, den Sie kennen, sind häufig, aber nie garantiert.

Fristen : vorsichtige Grössenordnungen

Wir nennen im Terminplan bewusst Grössenordnungen, keine garantierten Daten. Ein einfaches Dossier braucht bei der CAMAC mehrere Wochen, ein Projekt mit mehreren betroffenen Diensten einige Monate ; dazu kommt die öffentliche Auflage nach kantonaler Praxis. Ein unvollständiges Dossier geht ans Ende der Warteschlange – die Zeit, die man beim schnellen Einreichen gewinnt, verliert man beim Rückweis mehrfach. Die Wärmepumpen-Meldung im Bestand geht schneller, hängt aber von der Gemeinde ab. Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht sein, ein CECB Plus davor.

Wer unterschreibt was

Dokument Wer es erstellt Wer unterschreibt oder einreicht
Baugesuch Architekt Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft ; Einreichung durch eine Fachperson, Bewilligung durch die Gemeinde
Formular EN-VD und Beilagen Gebäudetechnik-Ingenieur erstellende Fachperson, bestätigt durch die Bauherrschaft
Wärmebedarfsnachweis SIA 380/1 Ingenieur, zertifizierte Software Ingenieur
Lärmnachweis LN-1a Ingenieur, Herstellerdaten bei 2 °C Ingenieur ; Beurteilung durch Gemeinde oder Kanton
Meldung Wärmepumpe (Art. 68c RLATC) Ingenieur Bauherrschaft, an die Gemeinde
Meldung Elektroheizung oder Elektroboiler Eigentümerschaft, an DGE-DIREN oder Netzbetreiber
CECB, CECB Plus zertifizierter CECB-Experte – unser Büro der Experte ; beim Ersatz durch Gas oder Öl nach Art. 30b Abs. 6 LVLEne auf Kosten der Eigentümerschaft
Fördergesuch Programm Gebäude Ingenieur Eigentümerschaft, vor Baubeginn
Konformitätsbericht (Art. 15 Abs. 2 LVLEne) Planer Bauherrschaft und Planer, an die Gemeinde
Energiekonzept Genf Ingenieur mit dem Gesuch, Prüfung durch das OCEN

Der Konformitätsbericht wird gerne vergessen : Mit der Bewilligung ist der Energieteil nicht fertig. Wir führen die eingebauten U-Werte und die installierten Leistungen laufend nach, damit er eine Formalität bleibt.

Sprachliche Fallstricke

  • « Mise à l'enquête » heisst öffentliche Auflage, nicht Untersuchung ; « enquête complémentaire » ist die Nachtragsauflage.
  • Die CAMAC bewilligt nicht Ihr Gebäude, sie koordiniert die kantonalen Stellungnahmen. Die Baubewilligung kommt von der Gemeinde.
  • « Préavis » ist eine Stellungnahme, kein Vorentscheid, auf den man sich berufen kann.
  • CFC ist der Baukostenplan, CFC 2 entspricht BKP 2 « Gebäude » ; die valeur ECA ist der Gebäudeversicherungswert.
  • SRE ist die Energiebezugsfläche EBF, PPE das Stockwerkeigentum, die régie die Liegenschaftsverwaltung, CAD die Fernwärme.
  • « Accumulateur » bezeichnet bei uns nur den Heizungs-Pufferspeicher ; für das Warmwasser heisst es « chauffe-eau », also Wassererwärmer. Die Verwechslung führt zu falschen Volumen in der Submission.
  • Zahlenformate : Die Formulare verlangen französisches Dezimalkomma und Tausender-Apostroph. Ein Punkt an der falschen Stelle ist ein Faktor tausend.

Häufige Fragen

Brauchen wir für den Heizungsersatz eine öffentliche Auflage ?

Nicht immer. Im Bestand kann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe von der Bewilligungspflicht befreit und der Gemeinde gemeldet werden, wenn Artikel 68c RLATC – insbesondere beim Lärm – erfüllt ist. Erdsonden, ein lautes Gerät, ein geschütztes Gebäude oder eine Aufstellung an der Grenze führen ins Bewilligungsverfahren.

Gelten die Formulare EN-VD auch in Genf oder Freiburg ?

Nein. Genf arbeitet mit dem Energiekonzept des OCEN, Freiburg und das Wallis haben eigene Formulare – wir haben etwa Formulare EN-VS für ein Projekt in Collombey-Muraz erstellt. Gemeinsame Basis bleibt SIA 380/1.

Können Sie nur den Energieteil übernehmen ?

Ja, der häufigste Fall bei Deutschschweizer Teams : Wir erstellen Nachweis und Beilagen und übergeben sie dem federführenden Architekten. Die Behördendokumente sind französisch, dazu erhalten Sie eine deutsche Zusammenfassung pro Formular.

Was passiert, wenn die Ausführung vom Dossier abweicht ?

Änderungen an Hülle, Wärmeerzeugung oder Lüftung müssen mit der Bewilligung übereinstimmen ; eine wesentliche Änderung kann eine Nachtragsauflage verlangen. Wir aktualisieren die Formulare laufend.

Schicken Sie uns Grundrisse und Baubeschrieb – ein Ingenieur sagt Ihnen, welche Nachweise Ihr Dossier verlangt.

Aktualisiert : 2026-09-19